Alumni Vereinigung Physik

Geschäftsordnung (mit Änderungen bis 01.01.2011)

1. Name, Rechtsform und Sitz

Die Alumni-Vereinigung der Kaiserslauterer Physiker führt den Namen "Alumni-Vereinigung Physik an der Technischen Universität Kaiserslautern" (kurz: "Alumni Physik"). Sie wurde im Januar 2006 gegründet und ist eine Sektion des Freundeskreises der TU Kaiserslautern e.V.. Sie hat ihren Sitz in Kaiserslautern mit der Anschrift:

Alumni-Vereinigung Physik
Fachbereich Physik (Dekanat)
TU Kaiserslautern
Postfach 3049
67653 Kaiserslautern.


2. Ziele und Leistungen

(1) Ziele der Alumni-Vereinigung Physik sind u.a.:
der Aufbau eines Netzwerkes der Kaiserslauterer Physiker,
die Festigung der Verbundenheit der Physiker untereinander und mit der TU Kaiserslautern
sowie die Verbreitung und die Verbesserung des Rufs der TU Kaiserslautern, der Studiengänge der Physik und des Freundeskreises der TU Kaiserslautern.
(2) Leistungen der Alumni-Vereinigung Physik sind u.a.:
Unterstützung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses des Fachbereichs Physik an der TU Kaiserslautern (einschließlich der Studierenden), u.a. durch Bereitstellung von Preisgeldern zur Auszeichnung von Studierenden und Absolventen des Fachbereichs Physik (z.B. durch einen Promotionspreis und durch Studierendenpreise);
Unterstützung von Forschung und Lehre im Fachbereich Physik (z.B. durch Bereitstellung von Mitteln für den Tag der Physik und für spezielle Vorlesungen);
Durchführung eines jährlichen Alumni-Treffens (z.B. im Rahmen der Akademischen Jahresfeier des Fachbereichs Physik);
Einrichtung und jährliche Aktualisierung eines Verzeichnisses mit den Adressen der Mitglieder;
Einladungen zu besonderen Veranstaltungen des Fachbereichs Physik, wie z.B. Festkolloquien, Kontaktseminaren;
Alle Leistungen des Freundeskreises der TU Kaiserslautern entsprechend §2 der Satzung des Freundeskreises der TU Kaiserslautern e.V..
(3)Auf Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.


3. Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der Alumni-Vereinigung Physik sind auch Mitglieder im Freundeskreis der TU Kaiserslautern e.V..
(2) Mitglied der Alumni-Vereinigung Physik können werden:
Physiker, die ihr Studium an der TU Kaiserslautern abgeschlossen haben;
Physiker, die ihr Vordiplom an der TU Kaiserslautern erworben und an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland ihr Studium abgeschlossen haben;
Personen, die eine besondere Beziehung zu der Ausbildung der Kaiserslauterer Physiker haben oder hatten;
Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter etc.;
Personen, die eine besondere persönliche Beziehung zu dem Personenkreis des Fachbereichs Physik der TU Kaiserslautern haben;
Fördermitglieder (juristische und natürliche Personen).
(3) Für den Beitritt oder die Beendigung der Mitgliedschaft gilt §3 der Satzung des Freundeskreis der TU Kaiserslautern e.V. entsprechend. Über die Aufnahme in die Vereinigung entscheidet der Vorstand.


4. Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und im Mai jeden Jahres (vorzugsweise via Einzug vom Konto) fällig. Die Festsetzung der jährlichen Beiträge wird der Selbsteinschätzung der Mitglieder überlassen. Jedoch werden Mindestbeiträge erhoben.
(2) Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder der Alumni-Vereinigung Physik beträgt zur Zeit mindestens 90 €. Davon sind 45 € für den Freundeskreis der TU Kaiserslautern bestimmt. Für alle anderen Mitglieder der Alumni-Vereinigung Physik beträgt der Mindestjahresbeitrag derzeit 30 €. Davon sind 15 € für den Freundeskreis der TU Kaiserslautern bestimmt. Die Jahresbeiträge der Fördermitglieder bzw. Mitglieder kommen der Alumni-Vereinigung in vollem Umfang zugute, sofern diese Personen direkte Mitglieder des Freundeskreises sind.
(3) Der Betrag, der über den Mindestbeitrag hinaus entrichtet wird, steht der Alumni-Vereinigung Physik zu.


5. Spenden und Vermögenserträge

(1) Spenden können sowohl ausschließlich an die Alumni-Vereinigung Physik als auch ausschließlich an den Freundeskreis der TU Kaiserslautern gerichtet werden.
(2) Erträge des Vermögens der Alumni-Vereinigung Physik werden für Zwecke der Alumni-Vereinigung verwendet.


6. Organe

(1) Die Alumni-Vereinigung Physik hat einen Vorstand; dieser besteht aus dem Vorsitzenden und einem Stellvertreter sowie - falls die Mitglieder dieses beschließen - einem Beisitzer. Nach außen vertreten der Vorsitzende und der Stellvertreter die Vereinigung, und zwar jeder allein. Sie führen die Geschäfte und das Konto der Vereinigung. Ferner berichten sie über ihre Tätigkeit an die Mitglieder und an den Vorsitzenden des Freundeskreises der TU Kaiserslautern am Ende eines Geschäftsjahres.
(2) Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender sowie ggfs. Beisitzer werden von den Mitgliedern der Alumni-Vereinigung Physik in einer Versammlung oder in schriftlicher bzw. elektronischer Abstimmung gemäß Ziffer 6, Absatz (3) für die Dauer von drei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Wiederwahl ist möglich.
(3) Der Vorsitzende lädt die Mitglieder jährlich zu einer Versammlung ein. Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse der Mitglieder können auch durch schriftliche bzw. elektronische Abstimmung per E-mail gefasst werden; sie sind wirksam, wenn mindestens 15 Mitglieder zu der Beschlussvorlage Stellung nehmen.
(4) Die Überprüfung der Kassenführung erfolgt durch einen vom Freundeskreis der TU Kaiserslautern dazu ernannten Kassenprüfer, welcher den Mitgliedern schriftlich oder elektronisch über seine Tätigkeit berichtet.


7. Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


8. Änderungen der Geschäftsordnung

Änderungen dieser Geschäftsordnung können vom Vorstand oder von mindestens 5 Mitgliedern vorgeschlagen werden. Über Änderungsvorschläge beschließen die Mitglieder gemäß Ziffer 6, Absatz (3).


9. Auflösung

Über die Auflösung der Alumni-Vereinigung Physik entscheiden die Mitglieder in einer Versammlung, die mit Bekanntgabe der Tagesordung schriftlich bzw. elektronisch mindestens vier Wochen vorher einzuberufen ist. Diese Versammlung ist beschlussfähig, wenn sich mindestens 20% der Mitglieder durch Präsenz- oder Brief-Votum beteiligen. Ein briefliches Votum durch einen mit der Einladung versandten Stimmzettel muss vor Beginn der Versammlung beim Dekanat des Fachbereichs Physik eingehen. Der Vorsitzende des Freundeskreises und die Mitglieder des Stiftungsrates Physik haben Stimmrecht; sofern Personen aus diesem Kreis Mitglieder der Alumni-Vereinigung Physik sind, können sie ihr Stimmrecht nur einmal ausüben. Für die Auflösung bedarf es einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Voten.


10. Liquidation

Im Falle der Auflösung der Alumni-Vereinigung Physik ist das Vermögen zu gleichen Teilen dem Freundeskreis der TU Kaiserslautern und der Stiftung für Physik zu übertragen.


11. Konto

Der Freundeskreis der TU Kaiserslautern richtet für die Alumni-Vereinigung Physik ein eigenes Konto unter dem Namen "Alumni-Vereinigung Physik" ein. Das Konto hat zur Zeit die Nummer 503 425 bei der Stadtsparkasse Kaiserslautern (BLZ 540 501 10).

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