Zulassung zu und Teilnahme an Klausuren

  • Alle drei FiPS-Kurse EP1, EP2 und MGdP schließen mit einer Klausur ab.
  • Zu Klausuren wird nur zugelassen
    (1) wer mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl der Übungen 1 bis 10 erreicht hat
    (2) wer am Klausurtermin an der RPTU in Kaiserslautern immatrikuliert ist
    (3) wer sich spätestens einen Samstag vor dem Klausurtermin zu Klausuren unter Anmeldeformular angemeldet hat.
  • An Klausuren kann nur mit Vorlage eines gültigen Personalausweises und eines gültigen Studierendenausweises teilgenommen werden.
  • Kann an einem angemeldeten Klausurtermin nicht teilgenommen werden, ist der Klausurtermin spätestens 1 Tag vor dem Klausurtermin unter Abmeldeformular abzumelden.

 

Klausur-Regularien

  • Klausuren finden in Präsenz an der RPTU in Kaiserslautern statt.
  • Die EP1- und die MGdP-Klausur dauern 90 min = 1,5 h, die EP2-Klausur dauert 120 min = 2 h.
  • Es können maximal 2 Klausuren an einem Klausurtermin geschrieben werden. Die Gesamtklausurdauer beträgt dann je nach Klausurwahl 1,5 h (MGdP oder EP1), 2 h (EP2), 3 h (EP1 und MGdP) oder 3,5 h (EP2 und MGdP oder EP2 und EP1).
  • Klausuren mit ausschließlich FiPS-Studierenden finden immer am letzten Samstag des Sommer- und Wintersemesters statt. Alternativ kann an den Klausuren für Präsenzstudierende an der RPTU in Kaiserslautern teilgenommen werden. Alle angebotenen Klausur-Termine sind im Anmeldeformular für Klausuren genannt.
  • Als Hilfsmittel sind in Klausuren nur ein dokumentenechtes Schreibgerät (z. B. Kugelschreiber), Lineal und Geodreieck erlaubt. Papier wird zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben sind ohne Taschenrechner und Formelsammlung lösbar.
  • Eine Klausur und der FiPS-Kurs ist bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wird.
  • Klausuren von FiPS-Studierenden können innerhalb der maximalen FiPS-Immatrikulationsdauer von 4 Semestern beliebig oft wiederholt werden.
  • Klausurergebnisse werden ca. 2 Wochen nach der Klausur per E-Mail mitgeteilt.
  • Eine Klausureinsicht geschriebener Klausuren ist nur vor Ort an der RPTU in Kaiserslautern möglich.

 

QIS-Hochschulportal für Studierende

  • Immatrikulierte FiPS-Studierende werden im QIS-Hochschulportal zur Studiums- und Prüfungsverwaltung geführt.
  • Einloggen ins QIS-Hochschulportal mit Benutzername = Matrikelnummer und Initial-Passwort auf dem Stammdatenblatt (Immatrikulationsbescheinigung).
  • In QIS kann der Rückmeldestatus sowie die Studienbescheinigung ausgedruckt werden. 

 

Nachweise für erworbene Kompetenzen

  • Bestandene Klausuren sind ein Nachweis für erworbene Kompetenzen entsprechend dem Grundlagenmodul G1 des Bachelorstudienganges Physik an der RPTU. FiPS-Studierende erhalten hierrüber eine Bescheinigung.
  • Die Anzahl belegter FiPS-Semester zählt nicht zur Studienzeit eines nachfolgenden Studiums.
  • In einem Physikstudiums an der RPTU in Kaiserslautern (Bachelor, Diplom, Lehramt) oder der RPTU in Landau (Lehramt) werden die Kompetenzbescheinigungen in der Regel als Leistungsscheine bzw. die Leistungspunkte anerkannt. Zur Anerkennung der Lehrveranstaltung "Experimentalphysik für Ingenieure" an der RPTU in Kaiserslautern sind die Leistungsscheine in EP1 und EP2 erforderlich.

 

MINT-EC-Zertifikat

  • Das MINT-EC-Zertifikat des nationalen Schulnetzwerks MINT-EC würdigt besondere Leistungen in MINT (Mathematik (M), Informatik (I), Naturwissenschaften (N) und Technik (T)).
  • Klausurzulassungen oder bestandenen EP1-, MGdP- und EP2-Klausuren können in den Anforderungsbereich III eines MINT-EC-Zertifikats eingebracht werden.