FiPS-Rückmeldung und Rückmeldung an der RPTU in Kaiserslautern
- Die Einschreibung an der RPTU in Kaiserslautern ins FiPS-Studium für ein bestimmtes Semester ist ein einmaliger Vorgang. Wollen Sie im darauffolgenden Semester an FiPS-Klausuren mit erreichter Klausurzulassung teilnehmen, FiPS-Kurse mit nicht erreichter Klausurzulassung nochmal belegen oder weitere FiPS-Kurse belegen müssen Sie sich beim FiPS-Sekretariat und an der RPTU in Kaiserslautern zurückmelden.
- Bitte beachten:Rückmeldezeitraum
- Falls Sie sich nicht innerhalb der Rückmeldefristen zurückmelden, werden Sie automatisch exmatrikuliert und können das FiPS-Studium erst mit einer nochmaligen Einschreibung an der RPTU in Kaiserslautern fortsetzen.
- Wollen Sie nur an FiPS-Klausuren teilnehmen, muss nur der Sozialbeitrag von 124 € gezahlt werden. Wollen Sie FiPS-Kurse belegen, muss der Sozialbeitrag und die Fernstudiengebühr je nach Anzahl der FiPS-Kurse gezahlt werden.
Schüler/innen und Nicht-Schüler/innen | Kommunikationspartner/innen | |
1 | Für das FiPS-Studium zurückmelden FiPS-Rückmeldeformular ausfüllen und abschicken. |
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2 | An die RPTU in Kaiserslautern zurückmelden durch Zahlung des Sozialbeitrags
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3 | Fernstudiengebühr überweisen
Empfänger: RPTU Kaiserslautern, Landeshochschulkasse Mainz |
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