Rückmeldefristen für FiPSler/innen:
| ||
Rückmeldung zum |
01.07. – 30.09. |
01.07. – 28.07.
29.07. – 30.09.
|
Rückmeldung zum |
02.01. – 31.03. |
02.01. – 28.01.
03.01. – 31.03.
|
In diesen Zeiträumen muss der Sozialbeitrag in Höhe von 124 € bei der RPTU in Kaiserslautern eingegangen sein. Beachten Sie daher die Überweisungszeiträume der Banken. Bei verspäteter Rückmeldung vom 29.07. - 30.09. für das Wintersemester und vom 29.01. - 31.03. für das Sommersemester wird eine Säumnisgebühr von 25 € erhoben.
Erfolgt die Rückmeldung außerhalb der angegebenen Fristen ist die Weiterführung des FiPS-Studiums nicht möglich.