FiPS-Rückmeldung und Rückmeldung an der RPTU in Kaiserslautern
- Die Einschreibung an der RPTU in Kaiserslautern ins FiPS-Studium für ein bestimmtes Semester ist ein einmaliger Vorgang. Wollen Sie im darauffolgenden Semester an FiPS-Klausuren mit erreichter Klausurzulassung teilnehmen, FiPS-Kurse mit nicht erreichter Klausurzulassung nochmal belegen oder weitere FiPS-Kurse belegen müssen Sie sich beim FiPS-Sekretarial und an der RPTU in Kaiserslautern zurückmelden.
- Der Zeitraum, in dem Sie sich zurückmelden können, ist vom 01.07. - 28.07. für das Wintersemester und vom 02.01. - 28.01. für das Sommersemester. In diesen Zeiträumen muss der Sozialbeitrag in Höhe von 114 € bei der RPTU in Kaiserslautern eingegangen sein. Beachten Sie daher die Überweisungszeiträume der Banken. Bei verspäteter Rückmeldung vom 29.07. - 30.09. für das Wintersemester und vom 03.01. - 31.03. für das Sommersemester wird eine Gebühr von 25 € erhoben.
- Falls Sie sich nicht innerhalb der Rückmeldefristen zurückmelden, werden Sie automatisch exmatrikuliert und können das FiPS-Studium erst mit einer nochmaligen Einschreibung an der RPTU in Kaiserslautern fortsetzen.
- Wollen Sie nur an FiPS-Klausuren teilnehmen, muss nur der Sozialbeitrag von 114 € gezahlt werden. Wollen Sie FiPS-Kurse belegen, muss der Sozialbeitrag und die Fernstudiengebühr je nach Anzahl der FiPS-Kurse gezahlt werden.
Schüler und Nicht-Schüler | Kommunikationspartner | |
1 | Für das FiPS-Studium zurückmelden FiPS-Rückmeldeformular ausfüllen und abschicken. |
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2 | An die RPTU in Kaiserslautern zurückmelden durch Zahlung des Sozialbeitrags
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3 | Fernstudiengebühr überweisen
Empfänger: RPTU Kaiserslautern, Landeshochschulkasse Mainz |
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